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Definitionen

  1. Victory in Europe Battlefield Tours: VE-Tours mit Sitz in Belfeld. 

  2. Kunde: die Person, mit der VE-Tours einen Vertrag abgeschlossen hat.

  3. Parteien: VE-Tours und der Kunde gemeinsam.

  4. Verbraucher: ein Kunde, der auch eine natürliche Person ist und als Privatperson handelt.

Diese Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen von und mit   Victory In Europe Battlefield Tours nachfolgend VE-Tours genannt. 

Geänderte Bedingungen gelten ab dem Moment der Veröffentlichung auf www.ve-tours.com für alle Angebote und Vereinbarungen.

1. Zustandekommen des Reisevertrages

1.1 

Durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars auf der Website von VE-Tours nimmt der Reisende das Angebot von VE-Tours an. 

Der Reisende erklärt sich damit mit den Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen von  VE-Tours.  .  einverstanden.

Eine telefonische Buchung muss vom Reisenden per E-Mail bestätigt werden, bevor sie von VE-Tours als Buchung anerkannt wird. Sofern nicht anders von beiden Parteien vereinbart.

Kann die Buchung gemäß den Wünschen des Reisenden erfolgen, wird VE-Tours  dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen, eine Bestätigung des Reisevertrages zusenden. Damit kommt der Reisevertrag zwischen dem Reisenden und VE-Tours zustande.

1.2

Die volljährige Person, die für sich oder (auch) zugunsten anderer Reisender einen Vertrag abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

1.2.1

Die minderjährige Person muss die Erlaubnis eines gesetzlichen Elternteils oder Erziehungsberechtigten haben, um eine Tour bei VE-Tours.com zu buchen.

1.3

Ein Angebot von VE-Tours ist unverbindlich und kann bei Bedarf widerrufen werden.           _cc781905-5cde-3194 -bb3b-136bad5cf58d_      _cc781905-5cdebb

Der Widerruf erfolgt spätestens innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen. 

Der Reisende hat dann Anspruch auf eine 100%ige Rückerstattung aller gezahlten Gelder.

Findet die Tour innerhalb von 7 Werktagen statt, muss der Reisende dies VE-Tours innerhalb von 24 Stunden mitteilen

1.4 

Der veröffentlichte Reisepreis pro tour  ist der Reisepreis pro Person, sofern nicht anders angegeben. Dies umfasst  die veröffentlichten Funktionen und Aktivitäten, schließt jedoch alle optionalen Funktionen aus.

1.5

VE-Tours sieht sich nicht haftbar für Fehler und Fehler in ihrem Angebot, sei es in der Preisgestaltung oder anderen Bedingungen, die aus Sicht des durchschnittlichen Reisenden als solche erkennbar sein sollten.

1.6

Die Erfüllung von Sonderwünschen können wir in keinem Fall garantieren oder vorab bestätigen. VE-Tours wird sein Möglichstes tun, um die Wünsche zu erfüllen.

 

Sonderwünsche sind zum Beispiel;

  • diätetische Anforderungen

  • Sitzplätze im Bus

  • zusätzliche Haltestellen

  • weitere Ausflugsziele

Etwaige Mehrkosten im Zusammenhang mit Sonderwünschen (mit Ausnahme von Diätwünschen) gehen zu Lasten des Reisenden.

2. Zahlungsbedingungen

2.1

Die Zahlung hat bei Online-Buchungen per Rechnung, iDeal, PayPal oder Kreditkarte sofort zu erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die schriftlich vereinbarten Zahlungsvereinbarungen.

2.2

Bei Zahlungsverzug erhält der Reisende eine Zahlungserinnerung mit der Aufforderung, den fälligen Betrag unverzüglich zu zahlen. Wenn die Zahlung nach sieben  Werktagen nicht eingegangen ist, gilt der Vertrag am ersten Tag des Zahlungsverzugs als  aufgehoben.

VE-Tours berechnet Stornierungskosten gemäß den Stornierungsbedingungen in Artikel 4.1.

2.3

Der Reisende, der einer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen ist, schuldet gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gesetzliche Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Der Reisende ist auch verpflichtet, die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß dem Dekret über die Entschädigung der außergerichtlichen Inkassokosten zu erstatten.

3.  Reiseinformationen

3.1 

Bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises wird VE-Tours dem Reisenden die Reiseinformationen spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zusenden, es sei denn, dies ist VE-Tours unzumutbar.

3.2

Hat der Reisende die erforderlichen Informationen 5 Werktage vor Reiseantritt nicht erhalten, wird VE-Tours dies unverzüglich durch  melden.

3.3 

Wenn eine Reise innerhalb eines kürzeren Zeitraums als 10 Tage im Voraus gebucht wird 

Abreise informiert VE-Tours den Reisenden, wie die notwendigen Informationen übermittelt werden.

3.4

Der Abschluss einer geeigneten Reise-, Unfall- und/oder Stornoversicherung ist Voraussetzung.

VE-Tours kennt sich mit den Touren ausneinStorno- und/oder Reiseversicherung. Dies dient dem Reisendenalleinebei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl.

4. Stornierung durch den Reisenden

4.1

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, schuldet er die unten aufgeführten Stornokosten der gesamten Reisesumme einschließlich der Buchungskosten.

bij annulering  tot 50 dagen voor aanvang van de tour:      _cc781905-5cde- 3194-bb3b-136bad5cf58d_                     _cc781905-5cde-3194 -bb3b-136bad5cf58d_ Einzahlungsgebühren

bij annulering vanaf 49 tot 30 dagen voor aanvang van de tour:         _cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_    50%

bij annulering vanaf 29 tot 0 dagen voor aanvang van de tour:         _cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_      100% 

4.2

Im Falle der Stornierung eines Vertrages durch einen oder mehrere Reisende, die gemeinsam  eine Reise haben, gilt die Stornierung aller Verträge, sodass alle Reisenden die im vorstehenden Absatz genannten Beträge zu zahlen haben. Sofern die verbleibenden Reisenden dies wünschen und ihre Gruppengröße im Angebot von  VE-Tours enthalten ist, bleiben deren Vereinbarungen bestehen, wobei für die verbleibende Anzahl die im Angebot angegebene Reisesumme zu zahlen ist von Reisenden.

4.4

Der Rücktritt vom Reisevertrag muss per E-Mail oder eingeschriebenem Brief  mitgeteilt werden, wobei als Rücktrittsdatum das Datum der Absendung gilt. 

Die Stornierung gilt als endgültig nach schriftlicher Eingangsbestätigung von  VE-Tours.

4.5

VE-Tours kennt sich mit den Touren ausneinStorno- und/oder Reiseversicherung. Dies dient dem Reisendenalleinebei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl.

5. Stornierung und Änderung durch VE-Tours

5.1

VE-Tours hat das Recht, den Vertrag aufgrund schwerwiegender Umstände zu kündigen. Unter erheblichen Umständen sind solche Umstände zu verstehen, dass ein weiteres Festhalten an dem Vertrag durch VE-Tours vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn für die Tour weniger Anmeldungen vorliegen als das angegebene Minimum.

Storniert VE-Tours die Reise aufgrund schwerwiegender Umstände, erhält der Reisende den bereits gezahlten Reisepreis vollständig zurückerstattet.

5.2 

VE-Tours ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund in einem oder mehreren wesentlichen Punkten zu ändern. Die Änderung wird dem Reisenden innerhalb von 3 Werktagen bekannt gegeben. Erfolgt die Änderung innerhalb von 24 Stunden vor dem Abreisetag, wird diese Änderung am Tag der Tour mündlich besprochen und begründet.

6. Haftung

6.1

Die Teilnahme an einer Battlefield Tour / Gedenkfahrt erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

6.2

Das Team von VE-Tours haftet nicht für irgendwelche Schäden, die dem Teilnehmer infolge einer Tour entstehen.

6.3

VE-Tours haftet auch nicht für Verlust, Diebstahl oder Sachbeschädigung, es sei denn, der Schaden kann nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, die dem/den Battlefield Tour-Guide(s) oder einem der VE-Tours-Teammitglieder zuzurechnen ist .

6.4

VE-Tours haftet auch nicht für Sachen, die Sie während einer Tour verloren haben. 

6.5

Gegenstände, die wir am Ende des Tages in den Bussen finden, bewahren wir auf, die Sie selbstverständlich zurückerhalten.

6.6

Tourprogramme sind stets freibleibend, VE-Tours ist teilweise von Dritten und äußeren (Wetter-)Bedingungen abhängig. Infolgedessen kann es vorkommen, dass eine Tour nicht gemäß dem Programm abläuft und der jeweilige Reiseleiter und/oder Reiseleiter nach eigenem Ermessen handelt und eine angemessene Lösung anbietet.

6.7

VE-Tours haftet nicht für Verspätungen, Fahrplanänderungen, Verzögerungen bei der Leistungserbringung durch Dritte infolge höherer Gewalt. 

7. Pflichten des Reisenden

7.1

Der Reisende ist verpflichtet, erhebliche körperliche Einschränkungen und medizinische Tatsachen an   VE-Tours.  zu melden.

VE-Tours behält sich das Recht vor, Reisende von Aktivitäten oder der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn psychische oder körperliche Probleme ihrer Meinung nach eine verantwortungsvolle Durchführung des Vertrages nicht oder nur teilweise ermöglichen. Kosten für daraus resultierende Schäden oder entgangenen Reisegenuss können von VE-Tours nicht erstattet werden.

7.2

Der Reisende ist verpflichtet, den Weisungen des Reiseleiters, Reiseleiters und Busfahrers jederzeit Folge zu leisten.

7.2a 

Der Reisende ist jederzeit verpflichtet, den Weisungen des Hotels, des Museums, anderer Behörden und Institutionen Folge zu leisten.

7.3

Der Reisende ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er keine Belästigungen oder Unannehmlichkeiten verursacht oder verursachen kann, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages behindern. Der Reisende muss auch geltende Regeln in Restaurants, Museen oder anderen Unterkünften wie Rauchverbot, Covid-19-Maßnahmen usw. einhalten.

7.4

Der Reisende muss bei der Abreise und während der Reise im Zusammenhang mit dem Ausweisrecht im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Identitätsnachweises sein.

 

8. Beschwerden

8.1

VE-Tours tut  alles, um die Touren zur Zufriedenheit aller durchzuführen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass etwas nicht nach Plan läuft, muss der Reisende dies dem während der Tour anwesenden Reiseleiter melden, damit dieser eine geeignete Lösung finden kann. Wenn diese Lösung nicht oder nicht zufriedenstellend erreicht wird, muss der Reisende dies VE-Tours unverzüglich in Form einer schriftlichen Beschwerde melden, die zu richten ist an:

Victory In Europe Battlefield Tours

Willem-I-Straße 2

5951BK Belfeld

VE-Tours erhält dann Ihre Beschwerde10 Werktagekümmer dich um. Anschließend wird nach einer geeigneten Lösung gesucht.

8.2 

Wenn die Beschwerde danach noch nicht zufriedenstellend gelöst wurde, muss der Reisende diese spätestens einreichenaMonat nach Ende der Reise schriftlich und begründet an  VE-Tours zu melden.

AussehenaMonat nach Eingang der Beschwerde wird VE-Tours schriftlich eine inhaltliche Antwort geben.

8.3

Stellt sich heraus, dass die Reklamation nicht rechtzeitig eingereicht wurde und VE-Tours keine Möglichkeit gegeben hat  den Mangel zu beheben, kann jegliches Recht auf Schadensersatz ausgeschlossen werden.

8.4

Für alle Streitigkeiten zwischen VE-Tours und Reisenden gilt niederländisches Recht.

9. Sonstiges

9.1

Alle in diesen Geschäftsbedingungen genannten Beträge verstehen sich, sofern zutreffend, inklusive Mehrwertsteuer.

9.2

Änderungen und Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen  bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch VE-Tours oder werden über die Website bekannt gegeben.

9.3

Alle Streitigkeiten, die zwischen VE-Tours und dem Reisenden nicht auf angemessene Weise gelöst werden können, werden ausschließlich dem Gericht in Roermond vorgelegt.

Diese AGB gelten für alle Touren ab 2021

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